Erst den Notruf verständigen und dann den Maschinenring informieren. Wir stellen landwirtschaftlichen Unternehmen bei Unfällen, Krankheits-, Rehabilitations- oder Schwangerschaftsfällen notwendige Betriebshelfer zum Aufrechthalten der Betriebs- und Haushaltsabläufe. In Zusammenarbeit mit der Alterskasse und den örtlichen Landvölkern Zeven und Bremervörde organisieren wir die Betriebshilfe.
Unmittelbar vor Beginn der Betriebshilfe muss eine Einsatzmeldung bei der Alterskasse erfolgen. Wir leisten diese Dienstleistung für Sie.
Zum Ablauf:
1. Erstversorgung sicherstellen
2. Maschinenring zur Organisation/Vermittlung der Betriebshilfe beauftragen
3. Termin beim Landvolk wegen Antragstellung vereinbaren
4. Maschinenring über Heilungsverlauf bzw. Dauer der Betriebshilfe in Kenntnis setzen
5. Abrechnung der Betriebshelferleistung im Namen und auf Rechnung des Betriebshelfers durch den Maschinenring
Die landwirtschaftliche Betriebshilfe wird von den landwirtschaftlichen Sozialversicherungen getragen. Je nach Grund der Arbeitsunfähigkeit liegt die Zuständigkeit bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (z. B. Arbeitsunfall, Berufskrankheit), bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse (z. B. Schwangerschaft, Krankheit) oder bei der landwirtschaftlichen Alterskasse (z. B. Rehabilitationsleistungen).